Pfarrei Sankt Franziskus Halle

Hinweise zur Wahl des KVplus

In den KVplus können gewählt werden:
Alle Mitglieder der Pfarrei, die am Wahltermin 18 Jahre und älter sind, auf dem Territorium der Pfarrei wohnen und seit mindestens sechs Monaten zur Pfarrei gehören.Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Pfarrgebiet hat, kann ebenfalls kandidieren, wenn sein Antrag auf Kandidatur vom Ordinariat genehmigt wird. Der Antragauf Kandidatur muss bis zum 30. September dem Bischöflichen Ordinariat in Magdeburg vorliegen. Neu ist neben der Einwilligung zur Kandidatur auch die Bestätigung des Kandidaten, weder extremistisch eingestellt zu sein noch einer Partei oder einem Verein anzugehören, die oder der als extremistisch eingeschätzt wird.

Nicht wählbar sind:
die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Personen, die in der Pfarrei als Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wahlberechtigt sind:
Alle Mitglieder der Pfarrei, die am Wahltermin mindestens 16 Jahre alt sind, auf dem Gebiet der Pfarrei wohnen und seit mindestens sechs Monaten zur Pfarrei gehören. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Pfarrgebiet hat, muss bis zum 30. September einen Antrag auf Eintrag in die Wählerliste beim Ordinariat stellen. Eine Teilnahme an der Wahl in der Heimatpfarrei ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Veröffentlichung der Kandidaten und Wählerlisten
Nach Prüfung der Kandidatenvorschläge durch den Wahlausschuss werden diese ab spätestens 1. November öffentlich bekannt gegeben. Die Kandidaten werden sich nicht persönlich vorstellen, da dies zeitgleich an drei Standorten nicht möglich ist. Es werden Kandidatenlisten ausgehängt, auf die in den Vermeldungen besonders aufmerksam gemacht wird. Spätestens ab 25. Oktober erfolgt im Pfarrbüro die Veröffentlichung der Wählerlisten. Hier können Sie sehen, ob Sie in der Liste verzeichnet sind oder eventuell bis 8. November schriftlich Einspruch an den Wahlausschuss erheben. Über diesen entscheidet der Wahlausschuss.

Briefwahl
Wenn Sie per Brief wählen möchten, können Siue vom 1. bis 15. November einen Briefwahlschein schriftlich oder persönlich im Pfarrbüro beantragen. Briefwahlunterlagen werden ab 1. November ausgestellt und müssen bis zum 15. November im Pfarrbüro eingegangen sein oder am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.